Wichtige Informationen aus der Jahreshauptversammlung 18.11.2016
Liebe Mitglieder des SC Sankt Mang e.V.,
der diesjährige Winter zwingt die Wintersportfreunde wieder einmal zu viel Geduld. Trotzdem konnte
unser Aktiv Ski Team bereits einige Skitage auf dem Gletscher und den höheren Regionen des Allgäus zur Vorbereitung auf die Rennsaison 2016/17 absolvieren. Auch im Hintergrund laufen die organisatorischen Aufgaben mittlerweile auf Hochtouren.
Mit der am 18.11.2016 erfolgten Jahreshauptversammlung haben sich einige wesentlichen Änderungen für den Skiclub Sankt Mang e.V. ergeben, worüber wir Sie, liebe Mitglieder, in diesem Schreiben umfassend informieren möchten.
Bei der letzten Prüfung der Gemeinnützigkeit des Skiclub Sankt Mang e.V. durch das Finanzamt Kempten wurden wir aufgefordert, unsere Satzung zu überarbeiten. Dieser Aufforderung sind wir nachgekommen und haben in der Jahreshauptversammlung eine Neufassung verabschiedet, die ihre Gültigkeit mit Eintragung in das Vereinsregister erlangen wird. Die Neufassung basiert auf einer Satzungsvorlage des Bayerischen Landessportverbandes und wurde vor Verabschiedung vom Notar auf rechtliche Korrektheit geprüft.
Die Neufassung der Satzung finden sie hier!
Weiter wurden wir mit Schreiben vom 13.04.2015 durch die Stadt Kempten informiert, dass sich der Ausschuss für Schule und Sport am 23.03.2015 mit dem Thema Erhebung von Mindestbeiträgen mit folgendem Ergebnis befasst hat: „Die Voraussetzung für die Förderfähigkeit der Sportvereine in Kempten nach den Sportförderungsrichtlinien u. a. ist, dass Mindestbeiträge entsprechend den Zuschussrichtlinien des Freistaates Bayern erhoben werden.“
Da der Skiclub Sankt Mang e.V. der Zuschussrichtlinie des Freistaates Bayern bisher nicht genügte, wurde uns mit Schreiben vom 18.03.2016 mitgeteilt, dass unser Skiclub bei der Verteilung der Barzuschüsse 2015 für das Wettkampfjahr 2016 keine Berücksichtigung findet. Dank der massiven Einwirkung des Sportbeauftragten der Stadt Kempten, Franz Mayr, der uns seit vielen Jahren tatkräftig unterstützt, konnte die Entscheidung der Stadt Kempten nochmals einmalig ausgesetzt werden, wenn wir im Gegenzug in der Jahreshauptversammlung 2016 die Erhebung von Mindestbeiträgen gemäß der Förderrichtlinie beschließen. Zur Zukunftssicherung des Vereins mussten wir diese Zusage geben.
Mit der Jahreshauptversammlung vom 18.11.2016 wurden deshalb mit einstimmigem Beschluss
folgende Mitgliedsbeiträge ab der Saison 2016/17 festgelegt:
Je Mitglied bis einschließlich 13 Jahre 12 Euro
Je Mitglied bis einschließlich 17 Jahre (Jugendliche) 25 Euro
Je Mitglied ab 18 Jahre (Erwachsene) 50 Euro
Je Mitglied nach Vollendung des 65 Lebensjahres (Senioren) 25 Euro
Ehrenmitglieder bleiben weiterhin von der Beitragspflicht befreit. Die Mitgliedsbeiträge werden im bewährten Verfahren per Bankeinzug erhoben.
Mit diesem Beschluss wurden die Weichen für die Sicherung des Vereinsvermögens gestellt, so dass wir finanzielle Stabilität auch für die Zukunft des Skiclub Sankt Mang e.V. gewährleisten können. Ein Verzicht auf die Barzuschüsse der Stadt Kempten hätte keine Alternative geboten, da so die Existenz des Vereines binnen weniger Jahre stark bezweifelt werden müsste.
Wir hoffen, dass Sie als geschätzte, langjährige Mitglieder des Skiclub Sankt Mang e.V. unsere auf der aktuellen Rechtsgrundlage des Freistaates Bayern basierende Entscheidung nachvollziehen können und uns auch weiterhin das Vertrauen aussprechen werden. Sollten Sie dennoch diese Entscheidung aus persönlichen Gründen nicht mittragen wollen, so räumen wir vorsorglich allen Mitgliedern des Skiclub Sankt Mang e.V. ein Sonderkündigungsrecht mit Stichtag 31.01.2017 ein. Die Ausübung des Sonderkündigungsrechts muss in schriftlicher Form per Brief und Unterschrift (bei Minderjährigen durch den gesetzlichen Vertreter) ohne Angabe von Gründen erfolgen. Für die Gewährung des Sonderkündigungsrechts ist das Datum des Poststempels entscheidend.
Zur Jahreshauptversammlung vom 18.11.2016 lag wegen Absenz der Kassenprüfer nur eine mündliche, jedoch keine Schriftliche Empfehlung der Entlastung von Vorstandschaft mit Kassenwart vor, obwohl die Prüfung eine einwandfreie Buchführung ergeben hat. Aus diesem Grund konnten Kassenwart und Vorstandschaft nur unter Vorbehalt entlastet werden. Wir bitten dieses Versäumnis zu entschuldigen und reichen deshalb die schriftliche Darstellung des Ergebnisses der Kassenprüfung mit der Empfehlung um Entlastung anhängend an dieses Schreiben nach. Der Vorbehalt ist damit aufgehoben, Vorstandschaft und Kassenwart sind damit entlastet.
Eine erfreuliche Nachricht ist, dass wir unser Sportprogramm für Euch erweitern möchten.
Wir bieten Euch eine weitere Gymnastikstunde wie folgt an:
Wann: Ab Dienstag 10.01.2017 wöchentlich von 18:00 bis 19:00 Uhr
Wo: neue (untere) Sporthalle Carl-von-Linde Gymnasium Kempten, Haubensteigweg 10
Auch hier übernimmt die Leitung des Trainings unsere Jeanette Höchenberger, der wir für ihr Engagement sehr dankbar sind.
Ich wünschen nun allen Mitgliedern eine erholsame Weihnacht und eine verletzungsfreie Skisaison 2016/17.
Mit sportlichen Grüßen,
Swen Stede
1. Vorstand
Liebe Mitglieder des SC Sankt Mang e.V.,
der diesjährige Winter zwingt die Wintersportfreunde wieder einmal zu viel Geduld. Trotzdem konnte
unser Aktiv Ski Team bereits einige Skitage auf dem Gletscher und den höheren Regionen des Allgäus zur Vorbereitung auf die Rennsaison 2016/17 absolvieren. Auch im Hintergrund laufen die organisatorischen Aufgaben mittlerweile auf Hochtouren.
Mit der am 18.11.2016 erfolgten Jahreshauptversammlung haben sich einige wesentlichen Änderungen für den Skiclub Sankt Mang e.V. ergeben, worüber wir Sie, liebe Mitglieder, in diesem Schreiben umfassend informieren möchten.
Bei der letzten Prüfung der Gemeinnützigkeit des Skiclub Sankt Mang e.V. durch das Finanzamt Kempten wurden wir aufgefordert, unsere Satzung zu überarbeiten. Dieser Aufforderung sind wir nachgekommen und haben in der Jahreshauptversammlung eine Neufassung verabschiedet, die ihre Gültigkeit mit Eintragung in das Vereinsregister erlangen wird. Die Neufassung basiert auf einer Satzungsvorlage des Bayerischen Landessportverbandes und wurde vor Verabschiedung vom Notar auf rechtliche Korrektheit geprüft.
Die Neufassung der Satzung finden sie hier!
Weiter wurden wir mit Schreiben vom 13.04.2015 durch die Stadt Kempten informiert, dass sich der Ausschuss für Schule und Sport am 23.03.2015 mit dem Thema Erhebung von Mindestbeiträgen mit folgendem Ergebnis befasst hat: „Die Voraussetzung für die Förderfähigkeit der Sportvereine in Kempten nach den Sportförderungsrichtlinien u. a. ist, dass Mindestbeiträge entsprechend den Zuschussrichtlinien des Freistaates Bayern erhoben werden.“
Da der Skiclub Sankt Mang e.V. der Zuschussrichtlinie des Freistaates Bayern bisher nicht genügte, wurde uns mit Schreiben vom 18.03.2016 mitgeteilt, dass unser Skiclub bei der Verteilung der Barzuschüsse 2015 für das Wettkampfjahr 2016 keine Berücksichtigung findet. Dank der massiven Einwirkung des Sportbeauftragten der Stadt Kempten, Franz Mayr, der uns seit vielen Jahren tatkräftig unterstützt, konnte die Entscheidung der Stadt Kempten nochmals einmalig ausgesetzt werden, wenn wir im Gegenzug in der Jahreshauptversammlung 2016 die Erhebung von Mindestbeiträgen gemäß der Förderrichtlinie beschließen. Zur Zukunftssicherung des Vereins mussten wir diese Zusage geben.
Mit der Jahreshauptversammlung vom 18.11.2016 wurden deshalb mit einstimmigem Beschluss
folgende Mitgliedsbeiträge ab der Saison 2016/17 festgelegt:
Je Mitglied bis einschließlich 13 Jahre 12 Euro
Je Mitglied bis einschließlich 17 Jahre (Jugendliche) 25 Euro
Je Mitglied ab 18 Jahre (Erwachsene) 50 Euro
Je Mitglied nach Vollendung des 65 Lebensjahres (Senioren) 25 Euro
Ehrenmitglieder bleiben weiterhin von der Beitragspflicht befreit. Die Mitgliedsbeiträge werden im bewährten Verfahren per Bankeinzug erhoben.
Mit diesem Beschluss wurden die Weichen für die Sicherung des Vereinsvermögens gestellt, so dass wir finanzielle Stabilität auch für die Zukunft des Skiclub Sankt Mang e.V. gewährleisten können. Ein Verzicht auf die Barzuschüsse der Stadt Kempten hätte keine Alternative geboten, da so die Existenz des Vereines binnen weniger Jahre stark bezweifelt werden müsste.
Wir hoffen, dass Sie als geschätzte, langjährige Mitglieder des Skiclub Sankt Mang e.V. unsere auf der aktuellen Rechtsgrundlage des Freistaates Bayern basierende Entscheidung nachvollziehen können und uns auch weiterhin das Vertrauen aussprechen werden. Sollten Sie dennoch diese Entscheidung aus persönlichen Gründen nicht mittragen wollen, so räumen wir vorsorglich allen Mitgliedern des Skiclub Sankt Mang e.V. ein Sonderkündigungsrecht mit Stichtag 31.01.2017 ein. Die Ausübung des Sonderkündigungsrechts muss in schriftlicher Form per Brief und Unterschrift (bei Minderjährigen durch den gesetzlichen Vertreter) ohne Angabe von Gründen erfolgen. Für die Gewährung des Sonderkündigungsrechts ist das Datum des Poststempels entscheidend.
Zur Jahreshauptversammlung vom 18.11.2016 lag wegen Absenz der Kassenprüfer nur eine mündliche, jedoch keine Schriftliche Empfehlung der Entlastung von Vorstandschaft mit Kassenwart vor, obwohl die Prüfung eine einwandfreie Buchführung ergeben hat. Aus diesem Grund konnten Kassenwart und Vorstandschaft nur unter Vorbehalt entlastet werden. Wir bitten dieses Versäumnis zu entschuldigen und reichen deshalb die schriftliche Darstellung des Ergebnisses der Kassenprüfung mit der Empfehlung um Entlastung anhängend an dieses Schreiben nach. Der Vorbehalt ist damit aufgehoben, Vorstandschaft und Kassenwart sind damit entlastet.
Eine erfreuliche Nachricht ist, dass wir unser Sportprogramm für Euch erweitern möchten.
Wir bieten Euch eine weitere Gymnastikstunde wie folgt an:
Wann: Ab Dienstag 10.01.2017 wöchentlich von 18:00 bis 19:00 Uhr
Wo: neue (untere) Sporthalle Carl-von-Linde Gymnasium Kempten, Haubensteigweg 10
Auch hier übernimmt die Leitung des Trainings unsere Jeanette Höchenberger, der wir für ihr Engagement sehr dankbar sind.
Ich wünschen nun allen Mitgliedern eine erholsame Weihnacht und eine verletzungsfreie Skisaison 2016/17.
Mit sportlichen Grüßen,
Swen Stede
1. Vorstand